Führerscheinklassen
Führerscheinklassen
PKW, Anhänger, Motorrad, Kleinkraftrad, Mofa und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bis 40 km/h
PKW
Mindestalter: 17 Jahre (begleitendes Fahren) BF17
Mofa Prüfbescheinigung
Mindestalter: 15 Jahre
Du brauchst lediglich:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht und
- 1 Doppelstunde Fahrunterricht.
Dann machst Du eine theoretische Prüfung beim TÜV – das war´s schon!
Hast Du nicht mehr als 7 Fehlerpunkte händigt Dir der TÜV sofort Deine Mofa Prüfbescheinigung aus.
Kleinkraftrad (AM)
Mindestalter: 16 Jahre
Erwerb der Klassen A oder A2 als Aufstieg
Motorradfahren – jetzt nur mit einer praktischen Prüfung möglich.
Wer die Klasse A1 mehr als 2 Jahre besitzt (auch, wer die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat), kann den Aufstieg zur Klasse A2 erlangen, genauso die Klasse A bei Vorbesitz der Klasse A2 über 2 Jahre.
Man stellt den Führerscheinantrag, macht einige Fahrstunden (nur nach Bedarf) und dann die praktische Fahrprüfung – ganz ohne Theorie!
Erwerb der Klasse A1 (125er)
Mindestalter: 16 Jahre
Übrigens: bei dieser Klasse fängt hier schon die Probezeit (2 Jahre) an abzulaufen!
B mit der Schlüsselzahl 96
Die Fahrerschulung,
um Anhänger über 750 kg zGM (zulässiger Gesamtmasse) mitzuführen, wenn die Fahrzeugkombination 3,5 t zGM überschreitet, aber 4,25 t zGM nicht übersteigt.
Die Klasse B oder B17 ist Voraussetzung für die Fahrerschulung.
Ohne sich nochmal dem Stress einer praktischen Prüfung zu unterziehen, kann man mit der Klasse B96 z. B. einen Pferdeanhänger ziehen.
Mit der Teilnahmebescheinigung lässt man sich beim Straßenverkehrsamt die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein Klasse B eintragen.
Für alle, die schon im Besitz eines oder mehrerer Führerscheine sind: keine Angst, es gilt die Besitzstandswahrung. Das heißt, alles, was wir vor den Änderungen vom 19.01.2013 fahren durften, dürfen wir auch weiterhin! Um dies auf den Führerscheinkarten erkennbar zu machen, gibt es die sogenannten Schlüsselzahlen.
BE / BE17
Bei der Klasse BE hat man die Möglichkeit schwerere Kombinationen zu fahren bis max. 7 t. Dabei darf der PKW max. 3,5 t zGM und der Anhänger ebenfalls max. 3,5 t zGM auf die Waage bringen.
Der Schein erfordert eine Ausbildung mit Sonderfahrten und eine praktische Prüfung beim TÜV!
L
Vorteil bei dieser Klasse:
- keine praktische Prüfung, nur Theorie
- Traktor bis max. 40 km/h BbH